AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2012 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen CAEPSELE_visuelle Strategien und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die CAEPSELE_visuelle Strategien nicht aus­drücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CAEPSELE_visuelle Strategien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CAEPSELE_visuelle Strategien weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber CAEPSELE_visuelle Strategien zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 CAEPSELE_visuelle Strategien überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Ver­wendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. CAEPSELE_visuelle Strategien bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen CAEPSELE_visuelle Strategien und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 CAEPSELE_visuelle Strategien ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, CAEPSELE_visuelle Strategien zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von CAEPSELE_visuelle Strategien, bei konkreter Schadens­berechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von CAEPSELE_visuelle Strategien formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CAEPSELE_visuelle Strategien .

2 Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CAEPSELE_visuelle Strategien . Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von CAEPSELE_visuelle Strategien erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3 Fremdleistungen

3.1 CAEPSELE_visuelle Strategien ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CAEPSELE_visuelle Strategien hierzu schriftliche Voll­macht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von CAEPSELE_visuelle Strategien abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, CAEPSELE_visuelle Strategien im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei­zustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Analoge Originale sind CAEPSELE_visuelle Strategien spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von CAEPSELE_visuelle Strategien, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5 Herausgabe von Daten

5.1 CAEPSELE_visuelle Strategien ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass CAEPSELE_visuelle Strategien ihm Daten­träger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat CAEPSELE_visuelle Strategien dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von CAEPSELE_visuelle Strategien verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 CAEPSELE_visuelle Strategien haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt CAEPSELE_visuelle Strategien vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Soll CAEPSELE_visuelle Strategien die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt CAEPSELE_visuelle Strategien die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber CAEPSELE_visuelle Strategien mindestens drei einwandfreie Muster unentgeltlich.

7 Haftung und Gewährleistung

7.1 CAEPSELE_visuelle Strategien haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfül­lungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die CAEPSELE_visuelle Strategien auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von CAEPSELE_visuelle Strategien oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadens­ersatz ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CAEPSELE_visuelle Strategien oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadens­ersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von CAEPSELE_visuelle Strategien oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von CAEPSELE_visuelle Strategien insoweit entfällt.
7.5 CAEPSELE_visuelle Strategien haftet nicht für die urheber­, geschmacksmuster­ oder markenrechtliche Schutz­ oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designar­beiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster­, Patent­ oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6 In keinem Fall haftet CAEPSELE_visuelle Strategien für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs­ und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von CAEPSELE_visuelle Strategien erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber CAEPSELE_visuelle Strategien zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs­ und Rügepflicht gilt die Werkleis­tung von CAEPSELE_visuelle Strategien in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für CAEPSELE_visuelle Strategien Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann CAEPSELE_visuelle Strategien eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von CAEPSELE_visuelle Strategien, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller CAEPSELE_visuelle Strategien übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber CAEPSELE_visuelle Strategien im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsver­pflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main.